Reha-sport


Kursleiter und Ansprechpartner
Julius Krauth
staatl. gepr. Sport- und Gymnastiklehrer
Sporttherapeut
Lizenz „Fachübungsleiter/in Rehabilitationssport“
was ist Reha-Sport?
Reha- Sport kommt für Menschen infrage, die aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder einer Behinderung schwere körperliche Beeinträchtigungen hinzunehmen haben. Ziel des Reha-Sports ist es, den Betroffenen eine medizinisch geförderte Rückgewinnung ihrer eigenen Mobilität zu einem gewissen Höchstmaße wiederzugeben. Ein vorrangiges Ziel kann dabei zum Beispiel die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sein. Zudem werden ganz allgemein durch den Reha-Sport Alltagsbeschwerden verringert und Folgeschäden der jeweiligen Beschwerden der Patienten vorgebeugt. Der Patient soll erlernen, sich auch nach dem Reha-Sport eigenständig und eigenverantwortlich entsprechendes Bewegungstraining durchführen zu können.
ZIELE VON REHA-SPORT
-
Förderung des Einzelnen nach seinen Bedürfnissen
-
das kennenlernen seiner eigenen Belastbarkeit
-
Spaß und Erlebnisse in der Gruppe
-
neue soziale Kontakte
Dauer des Reha-Sports
Reha- Sport ist eine Gesundheitsleistung, die von einem Arzt verordnet werden muss. Je nachdem, wie schwer die Beeinträchtigung des Patienten ist, können die Leistungszeiträume variieren. Meistens ist es aber so, dass Ärzte Reha-Sport über 50 Sitzungen mit jeweils 45 Minuten anordnen, die über einen Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden. Bei Herzerkrankungen kann das Pensum noch deutlich darüber liegen. Dabei legen die meisten Ärzte und Physiotherapeuten Wert auf eine behutsame Herangehensweise. So sollten nicht mehr als maximal drei Sitzungen Reha-Sport pro Woche stattfinden, um den Organismus des Betroffenen nicht zu überbeanspruchen.
Ihre 5 Schritte zur Teilnahme am Reha-Sport
1. Schritt:
Erkundigen Sie sich nach unseren aktuellen Rehabilitationsgruppen. Rufen Sie uns an, oder kommen Sie persönlich bei uns in der Praxis vorbei - wir helfen Ihnen gerne weiter.
2. Schritt:
Sprechen Sie mit ihrem Arzt, um eine Verordnung für Reha-Sport zu erhalten.
(Formular 56)
3. Schritt:
Lassen Sie die ärztliche Verordnung durch Ihre Krankenkasse genehmigen.
4. Schritt:
Kommen Sie mit der genehmigten Verordnung zu uns in die Praxis.
5. Schritt:
Nehmen Sie am Reha-Sport bei uns in der Praxis teil.
Wenn ihnen keine Verordnung ausgestellt wird, oder nach Ablauf ihres Rezeptes, können Sie auch Mitglied bei uns im valeofit Gesundheitsclub werden um an den
Reha-Sport Angeboten teilzunehmen.
Kurstermine
Montags: 09.00 - 9.45 Uhr*
10.00 - 10.45 Uhr *
16.30 - 17.15 Uhr *
17.30- 18.15 Uhr *
Dienstags: 17.00 - 17.45 Uhr *
18.15 - 19.00 Uhr *
Mittwochs: 17.00 - 17.45 Uhr *
Freitags 09.30 - 10.15 Uhr *
10.30 - 11.15 Uhr*
* Termine auf Anfrage
unter 07841-6406686
Kostenübernahme der Krankenkasse
Die ärztliche Empfehlung für eine Reha-Sport-Behandlung ist die Grundlage dafür, dass die Rehabilitationsträger, also etwa die gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für den Reha-Sport übernehmen. Dazu wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt, dem aber bei dringender medizinischer Notwendigkeit in der Regel stattgegeben werden muss. Folgendes sollte der Antrag auf Reha-Sport beinhalten:
-
Für den Behandlungsweg relevante Diagnose
-
Ziele und Gründe für den Reha-Sport
-
Empfohlene / erforderliche Dauer
-
Art oder Typus des Reha-Sports
Keine Zuzahlung zu Reha-sport
Es ist nicht nur gesetzlich verankert, dass Reha-Sport von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden muss, sondern auch, dass die Zuzahlungen so lange unterstützend erfolgen müssen, wie der Reha-Sport dauert. Eine zeitliche Begrenzung ist ebenfalls nicht rechtens, und wenn ein Patient nach den ersten Monaten im Reha-Sport noch immer anhaltende Beschwerden hat, hat die Krankenkasse auch weiter zu zahlen.